Verfassungsklagen gegen Gesundheitsreform

Die Privaten Krankenkassen werden in den kommenden Wochen über dreißig Klagen gegen die Gesundheitsreform in Karlsruhe einreichen.

Die am 01.04.2007 in Kraft getretene Gesundheitsreform hatte ursprünglich zum Ziel, den Markt zwischen den einzelnen Kassen weiter zu öffnen und so für mehr Wettbewerb im Interesse des Versicherten zu sorgen. So sollte u.a. auch eine Rückkehr in die alte Krankenkasse sowie der Wechsel zwischen den Kassen erleichtern werden, sowohl in PKV als in GKV.

Die PKV prangert vor allem die durch die Gesundheitsreform entstandenen Wettbewerbsnachteile für die Privaten Kassen an.

Im Focus der Kritik stehen unter anderem:

- Der Basistarif.

Er ist ab 2009 für die PKV Vorschrift, muss dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen entsprechen und darf den Höchstsatz dort nicht überschreiten.

- Altersrückstellungen

Die angesparten Altersrückstellungen sollten bei einem Anbieterwechsel innerhalb der PKV mitgenommen werden können – das war bisher nicht so.

Die Klageschriften decken gut 95 Prozent des Marktes ab. Bis zum 31.03. müssen alle Klagen eingereicht sein.

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