“P” wie Prävention

Das Präventionsgesetz soll kommen, wenn es nach dem Willen der Großen Koalition in Berlin geht besser früher als später. Und wenn die Bundesregierung sich durchsetzt, dann sollen auch die privaten Krankenversicherungen darin eingebunden werden.

Das wiederum gefällt dem PKV-Bundesverband gar nicht. Bisher sollte das Präventionsgesetz nur für die gesetzlichen Krankenversicherungen verbindlich sein, die Bundesregierung prüft aber bereits, ob sich die PKV mit in die Pflicht nehmen lässt - was verfassungsrechtlich fraglich erscheint.

Der PKV-Verband hingegen wagte hingegen mit einem eigenständigen Präventionskonzept mit einem Volumen von rund 10 Millionen Euro eine Gegenoffensive. Die Umsetzung des PKV-Präventionskonzeptes ist allerdings mit der Auflage verbunden, dass keine Einbindung der PKV in das Präventionsgesetz erfolgt. Die PKV formuliert als erstes Ziel die “Alkoholprävention bei Kindern und Jugendlichen“.

Die PKV soll damit ihre gesellschaftliche Verpflichtung wahrnehmen – ob das in diesem Ausmaß ausreichend ist, wird sich zeigen.

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