Grundsicherung

Eine sichere Rücklage für das Alter - das sollte die Riester-Rente sein. Doch plötzlich war die Aufregung groß - als hätte man es nicht vorher wissen können. Auch bei der Riesterrente gilt Folgendes: Eine staatliche Unterstützung erhalten nur jene Rentner, die vorher ihre Ersparnisse aufgebraucht haben.

Mit anderen Worten: Wer im Renteneintrittsalter weniger Rente bezieht als den Grundsicherungssatz, muss zuerst an sein Erspartes heran. Erst wenn alle Ersparnisse aufgebraucht sind, gibt es staatliche Zuschüsse, um mit der Rente auf das Niveau der Grundsicherung zu gelangen. Die Grundsicherung gibt es seit dem ersten Januar 2003. Sie stellt eine eigenständige steuerfinanzierte Sozialleistung dar.

Bei allen Rentenformen gilt (so auch bei der Riester-Rente), dass zuerst alle privaten Ersparnisse aufgebraucht werden müssen, bevor der Staat zahlt. Wer also viele Jahre seinen Notgroschen in eine Rentenform wie z.B. die Riester-Rente investiert und am Ende trotzdem nur unter dem Niveau der Grundsicherung landet, muss zuerst seine Ersparnisse aufbrauchen.

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