Elterngeld kann bAV verringern

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine feine Sache, das Elterngeld ist es auch. Beides zusammen hingegen hinterlässt einen eher faden Beigeschmack. Wer einen Teil seines Einkommens für die Betriebliche Altersvorsorge aufbringt, mindert damit seinen Anspruch aufs Elterngeld.

Elterngeld ersetzt seit Januar 2007 das Erziehungsgeld, beträgt pauschal 67 % des Nettoeinkommens und wird bis höchstens 1800 Euro pro Monat bezahlt. Beiträge für die bAV sind steuerfrei, diese steuerfreien Zahlungen in die betriebliche Altersvorsorge werden bei der Berechnung des Nettoeinkommens aber nicht berücksicht. Durch diese Änderung der Beitragbemessungsgrenze verringert sich entsprechend der Anspruch auf Elterngeld.

Handlungsbedarf sieht man im Bundesfamilienministerium trotzdem nicht, Änderungen an dieser Regelung wird es in absehbarer Zeit nicht geben.

1 Kommentar zu “Elterngeld kann bAV verringern”


  1. 1 Chris

    Das ist ja mal nicht so schön. Ich wollte als Vater ein Jahr aussetzen, um meine Frau zu entlasten, jedoch ist dies unter diesen Umständen nicht mehr denkbar. Ich würde mich über weitere Infos an dieser Stelle sehr freuen! Viele Grüße,
    Chris

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