PKV - Kosten bei Kindesbehandlung

Wenn kleine Kinder infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung ins Krankenhaus müssen, so werden die Eltern diese in Regel begleiten. Aber Vorsicht: Die Kosten für Eltern müssen von der PKV nicht übernommen werden.

So entschied jüngst das Oberlandesgericht Köln (AZ: 5U184/07). Kosten für die Eltern, wenn diese ihr Kind begleiten, z.B. für die Unterbringung, seien keine “Aufwendungen für Heilbehandlungen” - und für diese Begleitkosten besteht seitens der PKV erstmal nicht automatisch eine Erstattungspflicht - sofern die Eltern nicht in die Behandlung des Kindes mit eingebunden sind.

Eine entsprechende Leistungsübernahme des Versicherers sollte dementsprechend bereits im Vorfeld mit vereinbart werden. Damit sind dann auch solche Begleitkosten mitversichert.

0 Kommentare zu “PKV - Kosten bei Kindesbehandlung”


  1. No Comments

Leave a Reply

You must login to post a comment.