Seit der Gesundheitsreform haben die Gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, eigene individuelle Wahltarife zu erstellen. Was bisher der PKV vorbehalten war, ist nun auch in der GKV möglich. Die Vielfalt wächst, der Markt wird aber auch unübersichtlicher.
Zu den Wahltarifen gehören unter anderem:
Beitragsrückerstattung
Wer keine Leistungen seiner Kasse in Anspruch nimmt, bekommt eine oder mehrere monatliche Beiträge zurück erstattet. Vorteil: Wer kerngesund ist, bekommt Geld zurück.
Kostenerstattung
Der Versicherte rechnet zunächst mit dem Arzt ab und reicht seine Belege dann bei der Kasse ein, welche wiederum die abrechnungsfähigen Kosten zurück erstattet. Vorteil: Vorzugsbehandlung.
Selbstbehalt
Je nach Einkommen kann der Versicherte einen Teil seiner Behandlungskosten selbst übernehmen und wird dafür mit einer Prämie belohnt. Vorteil: Wer nur geringe Arztkosten hat, erhält Geld zurück (bei hohen Kosten zahlt man drauf, da der SB-Betrag auf jeden Fall bezahlt werden muss).
Einen Harken haben aber alle Wahltarife in der GKV: Man bindet sich fest für drei Jahr!

0 Kommentare zu “Wahltarife in der GKV”