Ein Kernpunkt der Gesundheitsreform war die Versicherungspflicht, also all diejenigen, die bisher nicht versichert waren, zurück in die GKV zu bringen. Der bislang als “großer Wurf” gefeierte Kernpunkt der Reform erweist sich nun immer mehr als Boomerang.
Rund 100.000 Bundesbürger sind seit Inkrafttreten der Reform in die Gesetzlichen Krankenkassen zurückgekehrt. Ein Segen ist dies bisher nicht, da ein immenser Teil dieser Rückkehrer ihren Beitragspflichten nicht nachkommt. Nach Aussage einiger Krankenkasse sei bereits eine erhebliche Nachzahlungssumme aufgelaufen. Auch wenn dem Bundesgesundheitsministerium noch keine verlässlichen Zahlen vorliegen, so beläuft sich der Anteil der Zahlungsunwilligen Rückkehrer auf 30 bis 50%.
Die Zeche zahlen die restlichen Versicherten, welche für die Behandllungskosten aufkommen müssen und die auflaufende Bürokratie bezahlen müssen, denn auch wenn die Beiträge ausbleiben - Behandlungskosten werden trotzdem verursacht.
Teilweise fehlt es den Rückkehrern an den erforderlichen Mitteln, teilweise an der Motivation.
Bei der PKV steht diese Entwicklung noch aus, da die Versicherungspflicht erst am 01.01.2009 in der PKV greift, derzeit gibt es nur ein “Aufnahmerecht”. Ab Anfang 2009 befürchten viele PKV Unternehmen ähnliche Zustände.

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