Die ersten beiden Privaten Krankenversicherer haben ihre Verfassungsklagen in Karlsruhe eingereicht, bis zum Ablauf der Beschwerdefrist am 31. März 2008 werden voraussichtlich 24 weitere Private Versicherer nachziehen.
Kernpunkt der Klagen sind der eingeführte Basistarif und die Mitnahme der Altersrückstellungen. Der PKV Verband verspricht sich einen Erfolg aus der Klage - das Bundesministerium bleibt gelassen.
Die PKV befürchtet das viele Versicherte in den günstigen Basistarif wechseln werden, welcher sich Beitrag und Leistungen der GKV orientiert. Bis zu einer rechtswirksamen Urteilsverkündung können allerdings noch einige Jahre ins Land gehen.

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