Das dürfte viele Privatversicherte freuen: Das Bundesverfassunggericht hat beschlossen, dass die monatlichen Beiträge zur PKV in höherem Maße von der Steuer absetzbar sein müssen. Das Bundesfinanzministerium hat nun bis Ende 2009 Zeit, eine entsprechende Neuregelung zu verabschieden.
Beiträge aus Krankenversicherungen müssen berücksichtigt werden, wenn diese der Sicherung des Existenznotwendigen bedingen. Vor allem Privatversicherte sind von dieser Entscheidung betroffen. Die Steuerabzugsregeln bezüglich der Versicherungsbeiträge der GKV wurden von den Richtern allerdings nicht unter die Lupe genommen, aber auch hier bescheinigten die Richter einen grundsätzlichen Überprüfungsbedarf.
Zu früh freuen muss sich trotzdem keiner, denn das Urteil gilt erst ab dem 01.10.2010, auf eine rückwirkende Beitragserstattung braucht also keiner hoffen.

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