BU - das sollte man wissen

Eine Berufsunfühigkeitsversicherung (BU) ist eine wichtige Absicherung für die Risiken eines Arbeitsunfalls oder einer Krankheit, was aber gilt es beim Abschluss einer BU zu beachten?

Ab Jahrgang 1960 haben die Bundesbürger nur noch Anspruch auf die staatliche Erwerbminderungsrente, unabhängig vom vorher ausgeübten Beruf. Für all diejenigen empfiehlt sich eine private BU-Versicherung.

Bei der Suche nach der passenden Versicherung gilt es zu beachten, dass mindestens zwei Drittel des Bruttos abgesichert sein sollten.

Kleiner Tipp: BU-Versicherungen nicht bündeln! Das heißt, eine BU und eine Lebensversicherung gehören nicht ein “Kombi-Paket”. Verbraucherschützer warnen davor, da im Falle von Zahlungsunfähigkeit meist beide Verträge gekündigt werden müssen. Der Wiedereinstieg in eine BU ist dann meist teurer, da sich die Beiträge nach dem Einstiegsalter richten.

Der wesentliche Unterschied zwischen einer privaten BU und der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente besteht vor allem darin, dass die private BU ein spezielles Berufsfeld absichert, während die Erwerbsminderungsrente erst in Kraft tritt, wenn der Antragsteller gar keiner Arbeit mehr nach kommen kann. Sprich: Ein Herzchirurg kann auch noch 10 Stunden die Woche als Hausmeister arbeiten, wenn er seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Eine gute Private zahlt sofort, wenn man seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann.

Darauf sollte man bei Vetragsabschluss auch achten. Der Versicherer sollte den Versicherten nicht noch in einen anderen Beruf schicken können (keine abstrakte Verweisung!).

Stiftung Warentest ist zu dem Schluss gekommen, dass die Höhe der Beiträge einer BU noch lange nicht über deren Leistungen aussagen, vergleichen lohnt sich also! Wichtig: Eine BU-Versicherung ist kein Ersatz für eine Rente!

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