Viele Versicherte der PKV mit älteren Verträgen können im Falle eines Falles teure Spezialisten aufsuchen. Einige Gesellschaften haben nun versucht diese Klauseln nachträglich zu ändern, um nur noch “angemessene Kosten” übernehmen zu müssen.
Bei jüngeren Verträgen ist es bereits gängige Praxis in der PKV: Nur “angemessene Kosten” werden durch die PKV übernommen. Statt zu einem teuren Spezialisten gehen zu können, wird nur die Standardbehandlung übernommen. Allerdings ist ein dementsprechender rückwirkender Eingriff in bestehende Versicherungsverträge nicht rechtens - das entschied jüngst der Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 278/01).
Demnach dürfen auch teure Spezialisten aufgesucht werden. Solange es sich um eine medizinisch sinnvolle Behandlung handelt, stehen wirtschaftliche Gesichtspunkte hinten an.

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