Urteile für PKVler

Wenn zwei sich streiten, urteilt ein Dritter. So wurden in den vergangenen Monaten und Jahren wieder allerhand skurile und interessante Urteile im Bereich der Privaten Krankenversicherung gefällt.

  • Ein Privatversicherter hat vom OLG Karlsruhe die Potenzpille Viagra zugesprochen bekommen, die Zeche muss die PKV zahlen. (OLG Karlsruhe , 12 U 32/03)
  • Bei Arbeitslosigkeit eines Privatpatienten erhält dieser vom Arbeitsamt nur den Regelsatz der GKV, auch wenn die Beiträge der PKV höher ausfallen. (LSG NRW, L 19 AL 41/07)
  • Beitragsberechnungen sind eine komplizierte Angelegenheit, fand auch das OLG Stuttgart und beschloss, dass PKV Unternehmen zum eigenen Schutz nicht alle Berechnungsgrundlagen der Beiträge offenbaren müssen. (OLG Stuttgart, 10 W 84/06)
  • Solange die PKV des Ehepartners eine künstliche Befruchtung übernehmen würde, besteht für die GKV des Versicherten keine Zahlungsverpflichtung. (LSG Sachsen-Anhalt, L 4 KR 53/03)
  • Nach einer erfolgreichen Befruchtung muss allerdings weder PKV noch GKV eine weitere künstliche Befruchtung übernehmen, da mit Geburt des Kindes das Ziel erreicht sei. (25 U 4788/03).
  • Vertreter, die im Auftrag einer PKV unterwegs sind, sind nicht verpflichtet ihren Kunden die Vor- und Nachteile der PKV im Gegensatz zur GKV mitzuteilen, einzig das eigene Angebot müsse der Wahrheit entsprechen. (OLG Celle, 8 U 189/07)

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