Die Altersrückstellungen in der Privaten KV galten bisher als unantastbar, bei einem Wechsel des Versicherers waren diese unwiederbringlich verloren. Das soll sich nun ändern. Am 01.01.2009 startet die nächste Stufe der Gesundheitsreform, unter anderem hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass ein Teil der Altersrückstellungen bei einem Wechsel des Versicherers mitgenommen werden kann.
Grundsätzlich trifft dies auf alle ab dem 01.01.2009 neu abgeschlossenen Verträge zu. Wer eine neue PKV abschließt, kann auch einen Teil seiner angesammelten Altersrückstellungen aus diesem Vertrag mitnehmen zu einem neuen Versicherer.
Bei Bestandsverträgen sieht die Sache schon ein wenig anders aus. Altersrückstellungen aus bestehenden Verträgen können nur mitgenommen werden, wenn ein Wechsel der PKV innerhalb der ersten Jahreshälfte 2009 erfolgt. Diese 6-Monats-Regelung hat der Gesetzgeber festgelegt. Selbst bei Einhaltung dieser Frist, kann bei Bestandsverträgen ebenfalls nur ein Teil der angesammelten Altersrückstellung mitgenommen werden.

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