Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt

Mit Stimmen von CDU und SPD hat der Bundestag eine Senkung der Arbeitslosenversicherung beschlossen, um die Lohnnebenkosten in Deutschland zu senken. Derzeit liegt der Satz zur Arbeitslosenversicherung bei 3,3%.

Um der Konjunkturflaute die Stirn zu bieten und steigender Lohnnebenkosten zu begegnen, beschließt die Bundesregierung eine Senkung der Arbeitslosenversicherung. Zunächst einmal werden aber zum 01.01.2009 die Beiträge für die meisten GKV-Versicherten teilweise kräftig ansteigen, dies erhöht auch die Abgabenlast der Arbeitgeber - die Lohnnebenkosten steigen. Im Gegenzug wird die Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte gesenkt und liegt dann bei 2,8%. Diese Senkung ist zeitlich bis Mitte 2010 befristet. Danach steigt die Quote wieder auf 3,0%.

Nachdem der Gesetzesentwurf vom Bundestag verabschiedet wurde, muss sich der Bundesrat mit dem Entwurf auseinander setzen. Eine Verabschiedung gilt als sicher. Geschehen wird dies voraussichtlich am 19.12.

Mit der Erhöhung des Beiträge zur GKV wird es aber unterm Strich keine Senkung der Lohnnebenkosten geben, vielmehr frisst die Erhöhung in der GKV die Senkung der Arbeitslosenversicherung auf!

0 Kommentare zu “Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt”


  1. No Comments

Leave a Reply

You must login to post a comment.