Nur wenige Wochen vor dem Start des Gesundheitsfonds sowie anderer tiefgreifender Änderungen im Gesundheitswesen haben zahlreiche private Krankenversicherer Verfassungsklage am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Grund der Klage: Die Gesundheitsreform aus dem Jahr 2007 beschneide die PKV in ihren Grundrechten und sei damit verfassungswidrig. Ab heute wird verhandelt.
Im Kern richtet sich die Kritik gegen die Basispunkte der Reform:
Den Basistarif
Ab dem 01.01.2009 müssen alte PKV-Versicherer einen sogenannten Basistarif anbieten, welcher dem Leistungskatalog der GKV entsprechen muss und auch von den Beiträgen den Höchstsatz in der GKV nicht überschreiten darf. Alter und Geschlecht werden zur Beitragsberechnung zugrunde gelegt - im allgemeinen erfolgt die Beitragseinstufung der PKV nach dem Gesundheitszustand. Der Basistarif soll den jeweiligen Standardtarif ersetzen.
Die Mitnahme von Altersrückstellungen
Bisher war es nicht möglich, angesammelte Altersrückstellung bei einem Wechsel des Privaten Versicherers mitzunehmen. Um mehr Wettbewerb zu schaffen, hat der Gesetzgeber entschieden, dass dies ab dem 01.01.09 teilweise möglich sein soll. Bei einem Wechsel der PKV können die Altersrückstellungen bis zur Höhe des Basistarifs portiert werden. Damit kann auch ein Wechsel in späteren Jahren für viele Versicherte finanziell interessant werden.

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