Insolvenzgeldumlage

Sie haben noch nichts von der Insolvenzgeldumlage gehört? Das ist kein Wunder, denn bisher betraf diese Umlage Arbeitnehmer nicht direkt auf ihren Gehaltsabrechnung. Ab dem 01.01.2009 wird sich das ändern. Dann wird diese Umlage in Höhe von voraussichtlich 0,10 % mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag seitens der Krankenkassen eingezogen. Die Zuständig für diese Umlage lag bisher bei den Berufsgenossenschaften.

Damit ändert sich die Zuständigkeit und liegt zukünftig bei den Krankenkassen. Die Berufsgenossenschaften sahen ihre Beiträge durch diese Umlage verzerrt und bestanden darauf, zukünftig nur noch ihre eigenen Beiträge zu erheben.

Zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen wird die Insolvenzgeldumlage seitens der Krankenkassen von den Arbeitgebern eingezogen und unmittelbar danach an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet. Die Berechnung erfolgt anhand des rentenpflichtigen Arbeitsentgeldes der gesetzlichen Rentenversicherung. Weiterhin ausgenommen von der Insolvenzgeldumlage werden private Haushalte sowie die öffentliche Hand sein.

Da Berufsgenossenschaften ihre Beiträge anhand der tatsächlich angefallen Jahresarbeitsstunden und des Jahresbruttogehaltes der Angestellten eines Betriebes berechnen, werden die Beiträge eines laufenden Jahres erst Anfang des Folgejahres erhoben. Für die Arbeitgeber bedeutet dies für 2008 eine doppelte Belastung. Einmal wird die Insolvenzgeldumlage mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag erhoben, zudem müssen die Arbeitgeber aber noch die Umlagebeiträge 2008 für ihre Angestellten nachträglich abführen.

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