Neuerungen 2009

Nicht nur die Versicherten der GKV müssen sich ab dem 01.01.2009 auf teils kräftige Beitragserhöhung gefasst machen. Auch die Unternehmen der PKV haben ab 2009 vermehrte Kosten zu stemmen. Diese teils massiven Beitragssteigerungen, welche viele Privatversicherte in den vergangenen Tagen und Wochen bereits schriftlich mitgeteilt bekommen haben, begründet der PKV-Verband mit erheblichen Mehrbelastungen durch die nächste Stufe der Gesundheitsreform.

Viele Versicherte der PKV werden beim öffnen des jährlichen Briefes, welcher die Beitragsanpassung mitteilt, einen kleinen Schock bekommen haben. Jährliche Steigerungen sind die meisten Privatversicherten in moderaten Umfang gewöhnt, auf die ab 2009 geltenden Erhöhungen waren wohl nur wenige vorbereitet. Schuld daran sei die nächste Stufe der Gesundheitsreform. Tatsächlich werden wohl erhöhte Kosten auf die PKV hinzukommen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht gilt bereits seit April 2007 in der GKV. Ab 2009 gilt diese Versicherungspflicht auch für Versicherte der PKV. Demnach müssen die PKV-Unternehmen ihre ehemals Versicherten ohne Krankenversicherung wieder zurücknehmen. Oder anders herum: Wer in der PKV versichert war oder der Privaten Krankenversicherung zugeordnet wird, muss sich wieder privat versichern. Abgesichert muss mindestes die ambulante wie stationäre Behandlung sein. Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, dass es in Deutschland niemanden mehr ohne Krankenversicherung gibt - dies gilt sowohl für PKV wie GKV.

Besonders beliebt sind diese “KV-Rückkehrer” bei den Kassen allerdings nicht. Ihnen wird häufig eine schlechte Zahlungsmoral vorgeworfen. Allerdings müssen die Unternehmen der PKV alle Rückkehrer ohne Bedingungen wieder aufnehmen, sofern diese die gesetzlichen Definitionen erfüllen. Dies gilt auch für ehemalige Mitglieder, die aus finanziellen Nöten heraus, ihre Beiträge nicht mehr zahlen konnten. Durch diese Regelung stellt sich die PKV auf erhöhte Belastungen insgesamt ein.

Neu ist auch: Wer die Private KV wechselt, muss diesen Wechsel  künftig belegen. Erst wenn die neue KV beim bisherigen Versicherungsträger nachgewiesen worden ist, ist ein Versicherungswechsel gültig.

Der Basistarif

Über den Basistarif wurde in der Vergangenheit bereits viel geschrieben. Er ist einer der Kernpunkte der Reform und unter anderem Grund der Klage der PKV gegen die Gesundheitsreform vorm Bundesverfassungsgericht. Der Basistarif ersetzt ab Januar den bisherigen Standardtarif, Leistungen und Beiträge sollen dem der GKV entsprechen. Damit liegt der Höchstbeitrag wie in der GKV bei 569,63 Euro.

Der Clou: Versicherte dürfen seitens der PKV für den Basistarif nicht abgewiesen werden. Weder dürfen Leistungen ausgeschlossen werden, noch dürfen Zuschläge wegen erhöhter Gesundheitsrisiken erhoben werden. Gültig ist der Basistarif für alle der PKV zugeordneten Nichtversicherten sowie bei Neuabschlüssen. Für eine Dauer von 6 Monaten können auch bereits PKV-Versicherte in den Basistarif wechseln.

Gerade der Basistarif wird nach Einschätzung der PKV hohe Kosten verursachen.

Altersrückstellungen

Manch Versicherten wird es freuen, für die PKV bedeutet es vor allem steigende Kosten (und mit ein Grund für die Verfassungsklage): Ab 2009 können Teile der angesammelten Altersrückstellungen bei einem Versicherungswechsel mitgenommen werden. Die Höhe der portablen Rückstellungen orientiert sich am Basistarif, d.h. es können die Altersrückstellungen mitgenommen werden, welche bei gleicher Versicherungsdauer im Basistarif entständen wären.

Dadurch soll mehr Wettbewerb auf dem PKV-Markt geschaffen werden.

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