Portabilität von Alterungsrückstellungen

Bisher waren die Versicherten der PKV faktisch an einen Versicherer gebunden. Ein Wechsel ist zwar theoretisch möglich gewesen, finanziell aber wenig sinnvoll, da die angesammelten Rückstellungen für das Alter bei einem Wechsel nicht zum neuen Versicherer mitgenommen werden konnten. Mit Beginn der nächsten Stufe der Gesundheitsreform am 01.01.2008 soll sich das nun ändern.

Die Mitnahme der Altersrückstellungen hat allerdings auch seine Einschränkungen. So können diese nur in der Höhe mitgenommen werden, wie sie bei gleicher Versicherungsdauer im Basistarif entstanden wären, unabhängig von den real eingezahlten Rückstellungen. Der Basistarif ist PKV-übergreifend gleich, da gesetzlich festgeschrieben.

Aber wer kann wie wechseln? 

  • Für Neuversicherte ab dem 01.01.2009 gelten keine Reglementierungen, sie können ohne Beschränkungen wechseln. Allerdings besteht eine Aufnahmepflicht bei einem PKV-Wechsel nur im Basistarif des neuen Versicherers.
  • Bestehende Verträge haben ab dem 01.01.2009 sechs Monate die Möglichkeit, in den Basistarif anderer PKV-Unternehmen zu wechseln. Die Übergangfrist hat der Gesetzgeber so festgelegt. Auch hier können nur die Rückstellungen mitgenommen werden, welche im Basistarif entständen wären.
  • Für alle PKV-Versicherten, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, gilt eine Sonderregelung. Sie haben die Möglichkeit auch über die 6-Monats-Frist hinaus, in den Basistarif ihrer PKV zu wechseln. Wer eine gesetzliche Rente bekommt, eine Beamtenpension bezieht oder aber finanziell hilfsbedürftig ist, kann ebenfalls von dieser Sonderregelung Gebrauch machen.

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