Immer häufiger locken andere Länder mit ihren attraktiven Jobs. Doch ist das Sozialsystem dort häufig anders strukturiert so dass der Krankenversicherungsschutz neu justiert werden muss.
Entscheidend ist es um welche Tätigkeit es sich bei dem Job handelt. Auch ob der Arbeitnehmer im Ausland für deutsche Unternehmen tätig ist und von ihrer Firma hierzulande entsendet wurden. Bei dieser Konstellation ändert sich nichts für den Versicherungsschutz, denn sie bleiben sozialversicherungspflichtig. Wenn keine Entsendung vorliegt, aber es sich um ein deutsches Unternehmen handelt, besteht die Möglichkeit eine Gruppenversicherung seines Arbeitgebers in Anspruch zu nehmen. Bei der GKV werden aber nur Leistungen gewährt, die auch in dem jeweiligen Land üblich sind, beispielsweise weniger Krankengeld.
Auswanderer müssen sich in Deutschland abmelden und überhaupt erstmal überprüfen, ob es in dem neuen Land ein Sozialsystem gibt. Innerhalb der Europäischen Union sind umfangreiche Sozialsysteme üblich und bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit muss der Arbeitgeber den Beschäftigten anmelden. Aber es besteht nicht immer sofortiger Anspruch auf Leistung. Jedoch kann der neue Arbeitgeber da auch eventuell unter die Arme greifen oder man sichert einige Leistungen nochmal privat ab. Es ist immer empfehlenswert den Versicherungsschutz durch private Zusatzversicherungen aufzuwerten.
Ist jemand bereits in Deutschland privat versichert, besteht auch innerhalb Europas Versicherungsschutz, wenn der Arbeitsplatz im Ausland liegt, man sich jedoch noch in Deutschland hautsächlich aufhält oder zumindest einen Wohnsitz hat. Wird der gewöhnliche Aufenthalt jedoch dauerhaft im Ausland liegt, wird der bestehende Versicherungsschutz in der Regel bei der deutschen Krankenversicherung nur mit der Maßgabe fortgesetzt, dass die Versicherung höchstens zu den Leistungen verpflichtet ist, die bei einem Wohnsitz in Deutschland zu erbringen wäre. Im ersten Monat gilt eine Krankenversicherung ohne besondere Vereinbarung auch im aussereuropäischen Ausland.

0 Kommentare zu “Krankenversicherung bei Job im Ausland”