Krankenversicherung bei Selbstständigkeit

Immer mehr Menschen wagen den Weg in die Selbstständigkeit. Hierbei kommt natürlich auch die Frage nach der richtigen Krankenversicherung auf.

Ob man sich nun für die Private Krankenversicherung oder für die gesetzliche Krankenkasse entscheidet. Beide haben ihre Vor- und Nachteile und es lässt sich nur im Einzelfall entscheiden, welches das bessere der beiden Systeme ist.

Seit dem 1. Januar 2009, der Einführung des Gesundheitsfonds, gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent. Selbstständige haben einen Beitragssatz von 14,9 Prozent, aber dafür fällt das Krankengeld weg. Dieses muss zusätzlich über einen Wahltarif versichert werden und man muss sich über drei Jahre an die gesetzliche Krankenkasse binden.  Dieses wird aber wohl ab Mitte des Jahres geändert, dann können auch Selbstständige den 15,5 prozentigen Beitrag zahlen und erhalten dann auch das Krankengeld.

Ein Vorteil der Gesetzlichen Krankenversicherung ist es, dass Frau und Kinder kostenlos mitversichert werden können. Jedoch bleibt es fraglich, ob dies auch zukünftig der Fall sein wird, angesichts der angespannten Situation im aktuellen Gesundheitssystem.

Macht man sich selbstständig und wechselt in die Private Krankenversicherung, kann man je nach Alter und Gesundheitszustand eine Menge Geld sparen. Allerdings sollte dies gut überlegt sein, da die Gesetzliche ja, wie bereits erwähnt, den Vorteil besitzt dass Frau und Kinder kostenlos mitversichert sind. Bei der PKV wird für jede Person ein eigener Beitrag fällig. Entscheidet man sich für die PKV, sollte ein Tarif mit Selbstbeteiligung abgeschlossen werden.

Selbstständige, Freiberufler und Beamte dürfen sich unabhängig von ihrem Einkommen in einer Privaten Krankenversicherung versichern. Angestellte müssen über den Zeitraum der letzten drei Jahre ein Einkommen von mindestens 48.600 Euro in 2009, 48.150 Euro in 2008 und 47.700 Euro in 2007 jährlich aufweisen.

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