Änderung des Krankentagegeldes für Selbstständige

Ab dem 1. August erhalten die gesetzlich versicherten Selbstständigen ihren Anspruch auf Krankengeld zurück. Mit Einführung des Gesundheitsfonds war dieser Anspruch am 1.1.2009 weggefallen.

Die meisten Versicherten haben daher Zusatzversicherungen abgeschlossen. Diese Kehrtwende ist für die Selbstständigen von großer Bedeutung. Bis Ende 2008 konnten sie bei Krankheit einen Einkommensverlust durch ein Krankengeld ausgleichen. Wie auch bei Angestellten zahlte die Kasse ab dem 43. Tag ein Krankentagegeld in Höhe von bis zu 70% des Einkommens. Seit Anfang des Jahrs mussten dafür spezielle Tagegeld-Wahltarife abgeschlossen werden.

Bei der Kündigung eines deshalb abgeschlossenen Wahltarifes wollen die Krankenkassen eine versichertenfreundliche Lösung finden. Die Tarife sollen zum 31. Juli auslaufen und der Versicherte kann dann danach wählen, ob er die alte Krankentagegeld-Regelung wieder in Anspruch nehmen will. In diesem Fall müsste er  dann aber auch wieder den alten Beitragssatz von 15,5 Prozent zahlen. Alternativ kann er aber auch bei dem System des ersten Halbjahres bleiben und sich wieder für einen Wahltarif entscheiden. Somit würde er immer noch den Beitrag von 14,9 Prozent zahlen. Die neu auferlegten Wahltarife stehen jedoch noch nicht fest, da die Ansprüche an diese Verträge vom Gesetzgeber noch geklärt werden müssen
Laut eines Entwurfs dürfen die Versicherungen die Beiträge nicht mehr nach Alter der Versicherten staffeln, was bei den alten Wahltarif jedoch noch üblich war. Der Beitrag für ältere Selbstständige war daher recht teuer.
Die alte Anspruchsregelung ist für Selbstständige in den meisten Fällen wesentlich günstiger. Sollten die Gesellschaften hier keine kundenfreundliche Lösung finden, ist von Gesetzgeberseite geplant den Verbrauchern ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen, damit sie zum 1. August gegebenenfalls wechseln können.

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