Neues Gendiagnostik-Gesetz steht in den Startlöchern

Ein neues Gendiagnostik-Gesetz steht an. Es wurde sich nun im Bundestag vom Gesundheitsausschuss auf einen Entwurf geeinigt. Auf Betreiben der Union war dieses noch einmal geändert worden. Ende April diesen Jahres soll dieses Gesetz nun verabschiedet werden.

Es ist danach verboten, Untersuchungen am ungeborenen Kind vorzunehmen, um Krankheiten festzustellen die im Erwachsenenalter auftreten können. Vorgeburtliche Untersuchungen werden  nur möglich sein mit einer ausreichenden medizinischen Begründung, wenn zum Beispiel eine Behandlung unmittelbar nach der Geburt erforderlich ist oder eine rechtzeitige Therapie vorgenommen werden muss.  Es soll damit unter anderem verhindert werden, dass eine Auswahl der Föten stattfindet oder gar Designerbabys geboren werden. Mit der umstrittenen  Präimplantationsdiagnostik kann eine Eizelle bei einer künstlichen Befruchtung vor dem Einsetzen genetisch untersucht und somit eine Vorauswahl getroffen werden, welcher Embryo die besten Eigenschaften aufweist.  Auch heimliche Vaterschaftstest sollen verboten werden. Des weiteren regelt das Gendiagnostik-Gesetz, dass Arbeitgeber keinen Gentest von ihren Mitarbeitern verlangen dürfen, genauso wenig wie Versicherungen dies von ihren Kunden verlangen dürfen.
Ausgenommen sind jedoch Gentest zu Forschungszwecken und zu strafrechtlichen Aufklärungen. Ausserdem zur Aufklärung von Verwandtschaftsverhältnissen in Verfahren nach dem Pass- oder Personalausweisgesetzes und in Verfahren der Auslandsbehörden und Auslandsvertretungen zum Familiennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz.

Gentests dürfen zudem nur von staatliche genehmigten Laboren durchgeführt werden.

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