Am Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die acht Musterklagen, die verschiedene Private Krankenversicherungen eingereicht haben.
Die Versicherungen halten den Basistarif, den sie seit dem 1. Januar 2009 anbieten müssen, für verfassungswidrig. Dieser Basistarif muss im wesentlichen den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen entsprechen. Auch dürfen die Privaten Krankenversicherungen keine Kunden mehr ablehnen und der Wechsel von der Gesetzlichen zur Privaten Krankenversicherung wurde erschwert. Arbeitnehmer müssen nun über drei Jahre hinweg, statt wie bisher nur ein Jahr, über der Einkommensgrenze von 48.600 Euro in 2009, bzw. den festgelegten Grenzen der jeweiligen zurückliegenden Jahre, liegen. Zudem können die Versicherten, wenn sie von einer PKV zur Anderen wechseln, ihre Altersrückstellungen mitnehmen. Im Dezember 2008 hatte der Erste Senat bereits Verhandlungen aufgrund der Klagen. Die Privaten Krankenversicherungen sehen in den Gesetzesänderungen eine Zerstörung ihres Geschäftsmodells. Die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt wirft jedoch ein, dass die Privaten Krankenversicherungen bisher überwiegend gesunde und junge Menschen mit überdurchschnittlichem Einkommen versichert haben. Chronisch Kranke wurden bisher abgelehnt oder nur mit hohem Risikozuschlägen aufgenommen. Die Abgelehnten mussten dann wieder von den Gesetzlichen Versicherungen versorgt werden. Sie ist davon überzeugt, dass die Reform mit den Vorgaben des Grundgesetzes übereinstimmen. Aber sie vertritt auch die Meinung, dass eine allgemeine Bürgerversicherung eingeführt werden sollte. Alle Bürger sollen zu gleichen Bedingungen einzahlen und Ärzte einheitlich nach ihrem Aufwand bezahlt werden.
Ulla Schmidt erklärte, dass das Ziel der Gesundheitsreform 2007 war, dass gerechte und faire Rahmenbedingungen gegenüber beiden Systemen geboten werden. Der Anteil an Privatversicherten ist seit 1990 gestiegen und die Gesetzlichen Krankenversicherungen mussten einen Verlust von 700 bis 900 Millionen Euro hinnehmen.
Nach Schätzungen waren in Deutschland bisher 180.000 bis 400.000 Bürger ohne Krankenversicherung. Seit dem 1. Januar 2009 besteht nun eine Pflicht zur Krankenversicherung.
Bei den mündlichen Verhandlungen hatten die Privaten Krankenversicherungen ihre Zahlen nicht offen gelegt, kritisierten die Sachverständigen Bert Rürup und Ulrich Meyer. Somit konnte keine Prognose nachvollzogen werden. Die Versicherungen gaben nämlich an, dass sie ihre Prämien um fünf Prozent erhöhen müssten, um die Gesundheitsreform finanziell auszugleichen.

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