Bundesverfassungsgericht fällt Urteil

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass die Gesundheitsreform verfassungsgerecht ist.  Somit hatten die Klagen der Privaten Krankenversicherungen gegen die einschneidenden Änderungen keinen Erfolg. Sie müssen weiterhin den Basistarif anbieten und dürfen keine kranken oder alten Menschen mehr ablehnen. Bei Zahlungsverzug im Basistarif darf auch nicht gekündigt werden.  Auch wenn die Verfassungsrichter keine Existenzbedrohung feststellen konnten, räumen sie jedoch ein, dass gutverdienende Versicherte für wenig Geld im Basistarif ihren Gesundheitsschutz absichern können, aber durch die Tatsache dass nun auch schwerst kranke Patienten die Versicherungen belasten, würde die Kalkulation des Billigtarifs gesprengt werden können. Jedoch hält sich diese Belastung noch im erträglichen Rahmen. Bisher haben sich 7000 Versicherte für den Basistarif entschieden, nur ein Bruchteil der insgesamt 8,6 Millionen Kunden von Privaten Krankenversicherungen.  Die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt nahm die Urteile froh und erleichtert aufgenommen. Die Privaten Krankenversicherer sollten sich nicht länger die Rosinen – junge, gesunde und zahlungskräftige Kunden – herauspicken, sondern selbst ihren Anteil an der gerechten und allgemeinen Gesundheitsversorgung leisten. 

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