Ein Jahreswechsel bedeutet auch immer Neuerungen. Zum 1. Januar 2010 wird es hiervon einige geben. Auch für privat Krankenversicherte gibt es Neuigkeiten. Ab nächstem Jahr sind die Beiträge für Kranken – und Pflegeversicherung vollständig steuerlich absetzbar. Dies gilt auch für den vor einem Jahr eingeführten Basistarif, den alle Private Krankenversicherungen anbieten müssen.Jedoch sind Zusatzleistungen auch weiterhin nicht absetzbar. Alles über die Basisleistungen hinausgehende wie Chefarztbehandlung, stationäre Ein-Bett-Zimmer oder Zahnzusatzschutz durch Wahl- und Zusatztarife.
Insbesondere Unterhaltspflichtige können die Krankenversicherungsbeiträge, die sie für ihre geschiedenen Ex-Ehepartner zu leisten haben, nun auch mit einem Höchstbetrag von 13.805 Euro von der Steuer absetzen.
Ausserdem wurde die Versicherungspflichtgrenze erhoben. Das monatliche Einkommen muss nun mindestens 4.162,50 Euro betragen um als Angestellter in die Private Krankenversicherung wechseln zu können.

0 Kommentare zu “Krankenversicherung ab 2010 steuerlich absetzbar”