Auch in der PKV sind die ersten Krankenversicherungs-Rückkehrer, die ehemals “Nicht-Versicherten”, eingetroffen. Laut PKV Verband wurden seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform vom April 2007 rund 3.300 Rückkehrer verzeichnet.
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Viele Versicherte der PKV mit älteren Verträgen können im Falle eines Falles teure Spezialisten aufsuchen. Einige Gesellschaften haben nun versucht diese Klauseln nachträglich zu ändern, um nur noch “angemessene Kosten” übernehmen zu müssen.
Einmal privat versichert - immer privat versichert. Rückkehrer aus der PKV nimmt die Gesetzliche nur höchst ungern wieder auf. Die Wahl des richtigen Privaten Krankenversicherers will also gut überlegt sein, handelt es sich hier meist um einen Bund fürs Leben.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schreibt es seit Anfang 2008 vor: Die Verantwortung für den Nachwuchs muss sich auch bei Männern in den Beiträgen der PKV niederschlagen, nicht allein die Frauen dürfen die Kosten für das Kinderkriegen tragen.
Die ersten beiden Privaten Krankenversicherer haben ihre Verfassungsklagen in Karlsruhe eingereicht, bis zum Ablauf der Beschwerdefrist am 31. März 2008 werden voraussichtlich 24 weitere Private Versicherer nachziehen.
Ein Kernpunkt der Gesundheitsreform war die Versicherungspflicht, also all diejenigen, die bisher nicht versichert waren, zurück in die GKV zu bringen. Der bislang als “großer Wurf” gefeierte Kernpunkt der Reform erweist sich nun immer mehr als Boomerang.
Das dürfte viele Privatversicherte freuen: Das Bundesverfassunggericht hat beschlossen, dass die monatlichen Beiträge zur PKV in höherem Maße von der Steuer absetzbar sein müssen. Das Bundesfinanzministerium hat nun bis Ende 2009 Zeit, eine entsprechende Neuregelung zu verabschieden.
Versicherungsvertreter gibt es wie Sand am Meer. Was aber darf ein Versicherungsvertreter verschweigen, um sein Produkt zu verkaufen, was muss erwähnt werden. Mit dieser Fragestellung setzte sich jüngst das Oberverwaltungsgericht Celle auseinander.
So sehr der Wettbewerb auf dem Markt der Krankenkassen auch tobt, in der GKV sucht man trotz aller Wahltarife vergeblich nach dem “Rundum-Sorglos-Paket”. Zusatzversicherungen können hier eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungschutzes bilden.
Wenn kleine Kinder infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung ins Krankenhaus müssen, so werden die Eltern diese in Regel begleiten. Aber Vorsicht: Die Kosten für Eltern müssen von der PKV nicht übernommen werden.
