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ÄquivalenzprinzipDas Äquivalenzprinzip ist in der Beitragkalkulation von Privaten Krankenversicherungen ein Strukturprinzip mit dem Grundsatz der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung. Was das Äquvalenzprinzip bedeutetDie Höhe der Beiträge berechnet sich individuell aus den persönlichen Risikofaktoren die ein Versicherter mitbringt wie Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitszustand. Ausserdem aus Art und Umfang der Leistung sowie aus dem Selbstbehalt. In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen wird der Beitrag nur nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (Solidaritätsprinzip) bemessen. Die Beiträge in der PKV sind so bemessen, dass die eingehenden Versicherungsbeiträge und die zu erbringen Leistungen der Versicherung sich über die gesamte Vertragslaufzeit in einer Waage halten. |

