Alterungsrückstellungen

Alterungsrückstellungen werden zur Beitragsentlastung im Alter gebildet.

Wozu Alterungsrückstellungen dienen

Alterungsrückstellungen, oder auch Altersrückstellungen genannt, dienen zu Absicherung der steigenden Kosten im höheren Alter. Von den Beträgen die man als jüngerer Versicherter zahlt, wird ein Teil verzinslich angespart um eine spätere Beitragstabilität zu sichern. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Altersrückstellungen, da diese sich nach einem Umlageverfahren finanzieren. Seit dem 1. Januar 2009 ist es möglich, dass privat Versicherte ihre angesparten Rückstellungen bei einem Versicherungswechsel zu der neuen Versicherungsgesellschaft mitnehmen können. Dies war vorher nicht möglich, so dass privat Versicherte damals kaum die Gesellschaft gewechselt haben.

 
 
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