Anwartschaftversicherung

Eine Anwartschaftsversicherung dient der Erhaltung eines Versicherungsvertrages, ohne Inanspruchnahme der Leistungen.

Was eine Anwartschaft beinhaltet

Mit einer Anwartschaftsversicherung erwirbt man das Recht einen Versicherungsvertrag bei einer Privaten Krankenversicherung zu erhalten ohne dessen Leistung in Anspruch zu nehmen. Zum Beispiel wenn man vorübergehend versicherungspflichtig wird oder man für einige Monate ins Ausland geht. Der Versicherungsvertrag kann zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden ohne erneute Gesundheitsprüfung. Somit wird das frühere Eintrittsalter und der frühere Gesundheitszustand zum Vorteil des Versicherten konserviert. Dies wäre eine 'kleine' Anwartschaftsversicherung. Bei einer 'großen' Anwartschaftsversicherung werden zusätzlich noch weiterhin Altersrückstellungen gebildet. Üblicherweise beträgt der Beitrag der Anwartschaft je nach Tarif etwa 5 – 30% des regulären Versicherungsbeitrages.

 

 
 
Private Krankenversicherung
Berufsunfähigkeit
Krankenzusatzversicherung
Alle Versicherungen
Versicherungslexikon
Kundenlogin
STELLENANGEBOTE
 

 

 


 
 

Web-Adressbuch Mitglied der 6.000 wichtigsten Webseiten in Deutschland