Basistarif

Den Basistarif müssen alle Privaten Krankenversicherungen seit dem 1. Januar 2009 anbieten.

Was der Basistarif bietet

Am 1. Januar 2009 wurde der Basistarif eingeführt. Jede Private Krankenversicherung in Deutschland muss den Basistarif anbieten. Er ersetzt den bisherigen modifizierten Standardtarif. Der Basistarif ist vergleichbar in Beitragshöhe und Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung . Die Beitragshöhe des Basistarifs ergibt sich nur aus dem Eintrittsalter und dem Geschlecht, der Gesundheitszustand und Vorerkrankungen sind hierfür irrelevant. Jedoch darf der Höchstbeitrag des Basistarif nicht den durchschnittlichen Höchstbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherungen überschreiten. Ein Selbstbehalt kann wahlweise gar nicht oder mit einem Betrag von jährlich 300,600, 900 oder 1.200 Euro vereinbart werden. Sollte der Beitrag des Basistarifs eine Hilfebedürftigkeit gemäß Sozialgesetzbuch auslösen, ist eine Ermäßigung möglich.

 
 
Private Krankenversicherung
Berufsunfähigkeit
Krankenzusatzversicherung
Alle Versicherungen
Versicherungslexikon
Kundenlogin
STELLENANGEBOTE
 

 

 


 
 

Web-Adressbuch Mitglied der 6.000 wichtigsten Webseiten in Deutschland