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BasistarifDen Basistarif müssen alle Privaten Krankenversicherungen seit dem 1. Januar 2009 anbieten. Was der Basistarif bietetAm 1. Januar 2009 wurde der Basistarif eingeführt. Jede Private Krankenversicherung in Deutschland muss den Basistarif anbieten. Er ersetzt den bisherigen modifizierten Standardtarif. Der Basistarif ist vergleichbar in Beitragshöhe und Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung . Die Beitragshöhe des Basistarifs ergibt sich nur aus dem Eintrittsalter und dem Geschlecht, der Gesundheitszustand und Vorerkrankungen sind hierfür irrelevant. Jedoch darf der Höchstbeitrag des Basistarif nicht den durchschnittlichen Höchstbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherungen überschreiten. Ein Selbstbehalt kann wahlweise gar nicht oder mit einem Betrag von jährlich 300,600, 900 oder 1.200 Euro vereinbart werden. Sollte der Beitrag des Basistarifs eine Hilfebedürftigkeit gemäß Sozialgesetzbuch auslösen, ist eine Ermäßigung möglich. |

