Beitragsrückerstattung

Die Beitragrückerstattung ist eine Vereinbarung bei den Privaten Krankenversicherungen.

Wer eine Beitragsrückerstattung erhält

Die Versicherten erhalten einen Rückzahlungsbetrag, wenn sie im vorhergehenden Jahr keine oder nur ein minimum an Leistungen in der Versicherung in Anspruch genommen haben. In der GKV ist diese Vereinbarung mit dem Solidaritätsstärkungsgesetz wieder gestrichen worden.

 
 
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