Gebührenordnung

Die Gebührenordnung legt die Leistungsvergütung von Honoraren fest.

Was legt die Gebührenordnung fest

Die Gebührenordnung legt fest, wie welche Leistungen für Privatärzte vergütet werden. Es bestehen getrennte Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ), Zahnärzte (GOZ) und Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Die Leistungen sind Gebührenordnungsziffern sortiert. Das System beruht auf Punktzahlen für die aufgelisteten Leistungen. Diese Punktzahlen werden mit dem Punktwert (aktuell 5,82873 Cent) multipliziert, um die Gebühr zu ermitteln. Diese Gebühr kann vom 1,0 bis 3,5fachen Satz in Rechnung gestellt werden. Verlangt der behandelnde Arzt mehr als den über den Höchstsatz berechneten Betrag der Gebührenordnung, ist darüber vorher eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.

 

 
 
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