Konvergenzregel

Die Konvergenzregel wurde auf Druck der bayerischen Regierung in das Gesetz aufgenommen.

Was ist die Konvergenzregel 

Sie besagt, dass diejenigen Gesetzlichen Krankenkassen zusätzliche Mittel aus dem Gesundheitsfonds erhalten sollten, die bisher überdurchschnittliche Beitragseinnahmen und Ausgaben hatten. Dies gilt jedoch nur für eine Übergangsphase. Die Konvergenzregel soll somit die negative Umverteilungswirkung auf maximal 100 Millionen Euro pro Jahr und Bundesland begrenzen, welche sich aus der Einführung des Gesundheitsfonds am 1.1.2009 ergeben. Die Einnahmen der Krankenkassen in einem Bundesland werden rechnerisch für ihre Versicherten fortgeschrieben und mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds gegenübergestellt. Es erfolgt dann eine Bereinigung der Einnahmen um die Ausgleichanansprüche und -verpflichtungen aufgrund eines Risikostrukturausgleiches und des Risikopools. Die Zuweisungen an die Krankenkassen werden dann verändert, wenn die fiktiven Einnahmen 100 Millionen Euro übersteigen, damit die Grenze genau erreicht werden kann. Die notwendigen Ausgaben werden einer Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds entnommen.

 
 
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