Ombudsmann

Der Ombudsmann ist eine unabhängige Vertrauensperson für die PKV, der zur Schlichtung von Streitfällen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft vermittelt.

Zweck des Ombudsmannes

Er soll für eine rasche aussergerichtliche Einigung zwischen den Parteien sorgen und möglichst zu eine Kundenzufriedenheit und Qualitätsverbesserung beitragen. Er vermittelt zwischen Versicherungsnehmer und Gesellschaft und bietet Lösungsvorschläge. Seine Empfehlung ist zwar rechtlich nicht bindend, hat aber häufig eine hohe Bedeutung bei Entscheidungen seitens der Gesellschaft. Den Dienst eines Ombudsmannes muss der Versicherte nicht zahlen. Derzeit gibt es jedoch nur einen von der Regierung bestellten Ombudsmann, der für Private Krankenversicherungen zur Verfügung steht.

 

 
 
Private Krankenversicherung
Berufsunfähigkeit
Krankenzusatzversicherung
Alle Versicherungen
Versicherungslexikon
Kundenlogin
STELLENANGEBOTE
 

 

 


 
 

Web-Adressbuch Mitglied der 6.000 wichtigsten Webseiten in Deutschland