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Ombudsmann Der Ombudsmann ist eine unabhängige Vertrauensperson für die PKV, der zur Schlichtung von Streitfällen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft vermittelt. Zweck des Ombudsmannes Er soll für eine rasche aussergerichtliche Einigung zwischen den Parteien sorgen und möglichst zu eine Kundenzufriedenheit und Qualitätsverbesserung beitragen. Er vermittelt zwischen Versicherungsnehmer und Gesellschaft und bietet Lösungsvorschläge. Seine Empfehlung ist zwar rechtlich nicht bindend, hat aber häufig eine hohe Bedeutung bei Entscheidungen seitens der Gesellschaft. Den Dienst eines Ombudsmannes muss der Versicherte nicht zahlen. Derzeit gibt es jedoch nur einen von der Regierung bestellten Ombudsmann, der für Private Krankenversicherungen zur Verfügung steht.
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