Sozialversicherungen

Die Sozialversicherungen wurden ab 1883 vom ersten Reichskanzler Deutschlands, Otto von Bismarck, eingeführt.

Was sind die Sozialversicherungen

Hierzu zählen die gesetzlichen Krankenversicherungen, Unfallversicherungen, Rentenversicherungen, Arbeitslosenversicherungen und Pflegeversicherungen. Die Beiträge in diese Versicherungen sind durch Arbeitnehmer (durch Abzug von Bruttogehalt vor Auszahlung) und Arbeitgeber zu zahlen. Es besteht hierbei eine gesetzliche Versicherungspflicht.

 
 
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