Versicherungspflicht

Seit dem 1. Januar 2009 besteht eine Pflicht zur Krankenversicherung.

Was die Versicherungspflicht bedeutet

Das heißt, jeder der nicht pflichtversichert ist, muss sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern oder bei einer Privaten Krankenversicherung privat versichern. Bestand vor Abschluss einer Versicherung nach dem 1. Januar 2009 kein Versicherungsschutz, muss diejenige Versicherung jemanden annehmen, bei dem er vorher auch versichert war. D.h. war jemand vor seiner krankenversicherungsfreien Zeit bei der Gesetzlichen versichert, muss diese ihn auch wieder nehmen. Dasselbe gilt auch für die Private Krankenversicherung. Versichert sich jemand zu spät bei einer Krankenversicherung, also weit nach dem 1. Januar 2009, muss er nicht bezahlte Beiträge nachzahlen.

 
 
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